Benötigt man für ein Tiny House eine Baugenehmigung?
In erster Linie werden Tiny Häuser gebaut, um auch darin leben zu können. Deshalb zählt es im deutschen Baurecht zu den Gebäuden, auch wenn es auf einem Anhänger montiert ist und bewegt werden kann. Eine Ausnahme ist nur vorgesehen, wenn Du Dein Tiny House ausschließlich als Wohnwagen für die Zeit Deines Urlaubs nutzen möchtest.
Dauerhaftes Wohnen in einem Tiny House ist Dir nach dem Baurecht nur im Innenbereich eines Ortes gestattet, es sei denn, Du wohnst in diesem Haus nur zu gewissen Zeitpunkten und kannst einen anderen ersten Wohnsitz (Hauptwohnsitz) nachweisen. In diesem Fall darf das Tiny House auch im Außenbereich stehen. Im Innenbereich einer Stadt oder Gemeinde sollte sich das Tiny House in die Umgebung einfügen und an die örtliche Infrastruktur angeschlossen sein. Dazu zählen die Ver- und Entsorgungssysteme sowie das öffentliche Verkehrsnetz.
Im oberen Abschnitt haben wir Dir bereits von den Anforderungen an einen Stellplatz berichtet. Der Bebauungsplan eines Ortes spielt dabei eine wichtige Rolle. Dieser wird auch für das Tiny House selbst angelegt. Aus diesem Grund muss Dein Bauvorhaben in Bezug auf die geltenden Richtlinien Deiner Stadt oder Gemeinde geprüft werden. Dies kann verfahrensfrei, genehmigungsfrei oder mit einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Welches Prozedere für Dich relevant ist, kannst Du im zuständigen Rathaus erfragen.
Tipp: Du musst also nicht in jedem Fall einen Bauantrag stellen. Es bietet sich jedoch an, ein unverbindliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Baubehörde Deines Ortes zu führen, um alles Wissenswerte rund um Dein Bauvorhaben zu erfahren und den damit rechtlich sicheren Weg zu gehen.